Auszahlen

Dein Versorgungskonto wird in der Regel ausgezahlt, sobald du in den Ruhestand gehst – frühestens jedoch ab dem Folgemonat nach Vollendung deines 60. bzw. 62. (bei Eintritt nach dem 31.12.2011) Lebensjahres. Wenn du während deines Arbeitslebens berufsunfähig wirst und kündigst oder sterben solltest, handelt es sich um einen vorzeitigen Leistungsfall – auch dann wird dein Versorgungskonto ausgezahlt.

Ausgezahlt wird aber nicht automatisch. Du musst einen formlosen Antrag stellen – das geht am besten per E-Mail. Wende dich zur Beantragung der Auszahlung an: vodafonepensionsgermany@wtwco.com

Die Auszahlung erfolgt normalerweise zum 31. Januar des Folgejahrs. Das ist meist für dich steuerlich günstiger. Wenn du eine frühere Auszahlung willst: kein Problem. Einfach rechtzeitig mit Vodafone in Verbindung setzen.

Was kommt raus?

Deine betriebliche Altersversorgung umfasst alle Beiträge, die von dir und Vodafone eingezahlt wurden plus die Erträge aus der Entwicklung der Investmentfonds. Den aktuellen Kontostand mit Erträgen kannst du jederzeit im Portal einsehen.

Solltest du Versorgungsansprüche aus älteren Pensionszusagen haben, die zwischenzeitlich in den Vodafone Pensionsplan übergeleitet wurden, kommt der entsprechende Wert auch noch hinzu.

Auszahlungsoptionen

Du kannst Dir Dein Versorgungsguthaben als Einmalkapital, in Raten oder als lebenslange Rente auszahlen lassen. Ganz wie es zu deiner Finanzplanung passt.

Zusätzliche Risikoleistung von Vodafone

Doppelt abgesichert im vorzeitigen Leistungsfall

Mit dem Vodafone Pensionsplan sowie dem Risikoplan bist Du nicht nur fürs Alter abgesichert, sondern auch für den Fall von Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Bei Berufsunfähigkeit zahlt Vodafone Dir eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente. Deine Hinterbliebenen erhalten im Falle Deines Todes Deine Beiträge inklusive der Wertentwicklung aus den Investmentfonds, eventuelle Ansprüche aus älteren Pensionszusagen und eine zusätzliche Leistung in Höhe von ungefähr einem Jahresgrundgehalt.

Mehr Infos zur Risikovorsorge

Kurz vor dem Renteneintritt?

Das ist jetzt zu tun

Dein Versorgungskonto wird dir nicht automatisch ausgezahlt – die Auszahlung muss formlos von dir beantragt werden. Den entsprechenden Antrag kannst du frühestens drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Am besten sendest du dazu einfach eine E-Mail an: vodafonepensionsgermany@wtwco.com

Anschließend erhältst du einige Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Hier kannst du auch die Auszahlungsoption festlegen – Kapital, Raten oder Rente.

Auszahlung beantragen

Entscheidungen rund um die Auszahlung – so geht’s

Ob mitten im Arbeitsleben oder kurz vor Rentenbeginn: Informiere dich über die wichtigsten Aspekte rund um die Auszahlung.

Checkliste

Das ist zu tun:

  • So bald wie möglich: Wenn du nicht verheiratet bist und keine kindergeldberechtigten Kinder hast, kannst du auch deine:n Lebensgefährt:in begünstigen – dazu einfach das entsprechende Formular im Portal herunterladen und ausfüllen. Nicht vergessen: Eventuell anpassen, wenn sich an deiner Familiensituation etwas ändert.
  • Drei Monate vor Rentenbeginn: Antrag stellen – formlos und am besten per Mail.

Deine Entscheidungen zu den Auszahlungsoptionen:

  • Kapital, Rate oder Rente? Überlege rechtzeitig, was am besten in deinen Finanzplan passt und was dir am wichtigsten ist: Verfügbares Kapital? Eine sichere lebenslange Zahlung? Steueroptimierung? Frei vererbbares Geld? Absicherung des Partners oder der Partnerin?
  • Bei Wahl einer Rente: Mit oder ohne Hinterbliebenenleistung? Bitte beachte: Die Versorgung von Hinterbliebenen mindert deine eigene Rente.
  • Zeitpunkt der Auszahlung: Brauchst du die Auszahlung vor dem 31. Januar des Folgejahres?

Wichtige Fristen

Du kannst die Auszahlung frühestens drei Monate vor Rentenbeginn beantragen. Normalerweise wird dein Versorgungskonto dann zum 31. Januar im Folgejahr nach dem Renteneintritt ausgezahlt bzw. nachdem der vorzeitige Leistungsfall eingetreten ist.

Rund um die Auszahlung – Steuern und Sozialversicherung

Die unterschiedlichen Auszahlungsoptionen und -zeitpunkte haben unterschiedliche steuerliche Folgen. Lass dich vor deiner Entscheidung am besten von einem Steuerberater beraten. Ausführliche Informationen gibt es hier: