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Neue Eingabefrist/Stichtage für die Abgabe der Änderungserklärung ab September 2023

Der Stichtag zur Abgabe der Änderungserklärung wird verändert und ein paar Tage vorgezogen.
Ab September ist der neue Stichtag der 3. eines Monats.
D.h. die Änderungserklärung, die am 3. eines Monats um 24 Uhr im Pensionsplan Portal hinterlegt ist, ist dann maßgeblich für die Abrechnung im selben Monat.